Empörend: Staat spart höheres Kindergeld ab Juli beim Unterhaltsvorschuss direkt wieder ein!
Berlin, 27. Juni 2019. Alleinerziehende erleben derzeit eine böse Überraschung: Der Unterhaltsvorschuss sinkt ab Juli bei 714.000 Kindern von Alleinerziehenden um den gleichen Betrag, um den das Kindergeld ansteigt! "Mit der Kindergelderhöhung will Bundesfamilienministerin Giffey Familien entlasten. Spart der Staat jedoch die 10 Euro, die es ab Juli mehr gibt, beim Unterhaltsvorschuss direkt wieder ein, ist das keine Entlastung. Mit diesem Nullsummenspiel für Alleinerziehende muss Schluss sein!", kritisiert Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV).
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Reformbedarf beim Kindesunterhalt: BGH findet keine fairen Lösungen im paritätischen Wechselmodell!
Für ein gutes Auskommen im Alter!! Forderungen zur Existenzsicherung von Alleinerziehenden
Kürzung von Kindesunterhalt ab 2018
– Alleinerziehende wehren sich mit Offenem Brief
Berlin, 21. November 2017. „Korrigieren Sie die Düsseldorfer Tabelle 2018!“ Mit dieser Forderung wendet sich der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) an die Urheber der „Düsseldorfer Tabelle 2018“.
in einer gemeinsamen Erklärung mahnen der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB), die Deutsche Liga für das Kind und der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) an, dass das Wechselmodell nicht zum Regelfall werden dürfe. Vorrang müsse immer das Kindeswohl haben.
Berlin, 19. Oktober 2017. Mit Blick auf die jetzt beginnenden Koalitionsver- handlungen appelliert ein großes Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisati- onen und Gewerkschaften an CDU/CSU, FDP und Grüne, mehr Geld für die Bildung bereit zu stellen. „Deutschland braucht mehr und bessere Bil- dung für alle Menschen. So soll das Menschenrecht auf Bildung mit Leben gefüllt werden. Der Bund muss künftig zusätzliche Mittel in die Bildung investieren.
Berlin, 18. August 2017. Der erweiterte Unterhaltsvorschuss ist rückwirkend zum 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Der Unterhaltsvorschuss kann nun über das Alter von 11 hinaus bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt werden. Die bislang geltende Begrenzung auf maximal 6 Jahre Bezug gehört der Vergangenheit an. Mit Inkrafttreten können die Jugendämter nun die Neuanträge bewilligen und auszahlen.
– Die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände appellieren anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den 5. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung eindringlich, die Bekämpfung der Kinderarmut zu einer politischen Aufgabe ersten Ranges zu machen, die auch im nächsten Koalitionsvertrag Eingang finden muss und nach der Bundestagswahl Bestand hat.
„Im bevorstehenden Wahlkampf und vor allem in der kommenden Legislaturperiode muss die Armutsproblematik von Kindern und Familien besonders in den Blick genommen werden“, fordert Stefan Becker, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen. „Wir müssen als Gesellschaft endlich Maßnahmen verankern, die erstens kurzfristig Abhilfe schaffen und zweitens langfristig strukturelle Reformen beinhalten. Denn jedem Kind ein Aufwachsen ohne Armut zu ermöglichen, ist eine staatliche Pflicht.“
Berlin, 2. Juni 2017. Der Bundesrat hat heute mit dem Bund-Länder-Finanzpaket auch den Ausbau des Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Geburtstag des
Kindes verabschiedet.
Der neue Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für Kinder über das 12.Lebensjahr hinaus wird ab Juli wirksam, wenn das Kind nicht auf SGB-II-Leistungen angewiesen ist oder der/die Alleinerziehende im SGB-II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt. Der VAMV hatte eine bedingungslose Zahlung der Vorschussleistung gefordert. Weiterer Reformbedarf besteht bei der Anrechnung des Kindergeldes.
anlässlich des Starts des 16. Kinder- und Jugendhilfetags in Düsseldorf fordern 27 Wohlfahrts-, Familien- und Kinderrechtsverbände sowie Gewerkschaften und Kita-Träger gemeinsam die Einführung von verbindlichen, bundesweit einheitlichen und wissenschaftlich fundierten Qualitätsstandards für Kitas. Die beteiligten Verbände begrüßen die von Bund und Ländern bereits erzielten Ergebnisse und gehen davon aus, dass noch in dieser Legislaturperiode verbindliche Umsetzungsschritte erarbeitet werden, die bestehende Prozesse der Kita-Qualitätsentwicklungen in den Ländern mit aufgreifen. Ziel ist es, in absehbarer Zeit überall in Deutschland eine hohe Betreuungsqualität sicherzustellen.
Berlin,
27. Februar 2017. Der BGH hat heute klargestellt, dass ein Familiengericht ein Wechselmodell als Umgangsregelung anordnen kann. Maßstab ist für den BGH das Kindeswohl: Im Einzelfall muss ein
Wechselmodell dem Kindeswohl am besten entsprechen, die Familiengerichte haben dies unter Anhörung des Kindes zu prüfen.
Dazu erklärt Erika Biehn, Vizevorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV):
"Wenn die Eltern sich vor Gericht über ein Wechselmodell streiten, ist der Konsens als Grundvoraussetzung für ein Gelingen im Sinne des Kindes nicht gegeben. Der VAMV bezweifelt deshalb, dass es
dem Kindeswohl entspricht, ein Wechselmodell gerichtlich anzuordnen.
Wir hoffen auf salomonische Urteile, die dem Wohl des Kindes gerecht werden: Es darf nicht darum gehen, das Kind gerecht zwischen den Eltern aufzuteilen, sondern das Kind mit seinen Bedürfnissen
und Bindungen in den Mittelpunkt zu stellen. Kommt ein Kind damit klar, zwei Zuhause zu haben statt eins? Gibt es eine primäre Bezugsperson oder zwei gleichwertige, wie haben die Eltern die
Betreuung vor der Trennung geregelt? Für das Kind ist es nicht so sehr entscheidend, gleich viel Zeit mit beiden Elternteilen zu verbringen, sondern gute Zeiten mit beiden Eltern zu haben.
Das Wechselmodell ist ein anspruchsvolles Modell: Die Eltern müssen trotz Trennung kooperieren und kommunizieren können, was mit dem Kind war, sie müssen die finanziellen Mittel haben, weil es
teurer ist, ein Kind in zwei Haushalten zu betreuen. Sie sollten idealerweise in räumlicher Nähe wohnen. Als Regelfall ist das Wechselmodell deshalb nicht geeignet, sondern nur im Einzelfall."
Nationale Armutskonferenz: „Regelsätze müssen zum Leben reichen“
Die Nationale Armutskonferenz (nak) beteiligt sich an Aktivitäten des „Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum“ im Wahljahr. Zum Auftakt diskutieren bei einem Fachtag in Berlin Fachleute
Modelle einer gerechten Regelsatzbemessung.
Barbara Eschen, Direktorin der Diakonie Berlin-Brandenburg und Sprecherin der nak sagte auf dem Fachtag des „Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum“ in Berlin: „Es geht darum, ob
Menschenwürde und das tägliche Auskommen sicher sind oder ob Menschen das Lebensnotwendige vorenthalten wird und sie darum betteln müssen, dass ihre Existenzgrundlage gesichert ist. Genauso sieht
die Praxis in Deutschland leider aus. Fest steht: Regelsätze müssen zum Leben reichen. Denn an der Umsetzung sozialer Rechte entscheidet sich, ob Deutschland ein Land für alle ist und die
Bürgerrechte der Menschen achtet. Wir brauchen deutliche Zeichen der sozialen und politischen Beteiligung Ausgegrenzter. Ein sicheres Existenzminimum ohne Rechentricks und Sanktionen. Der Einsatz
für soziale Beteiligung stärkt die Demokratie und schwächt Populisten.“
Im Auftrag der Diakonie Deutschland hat Dr. Irene Becker, Expertin für empirische Verteilungsforschung, eine faire Regelsatzermittlung entwickelt. Becker sagt: „Bei der derzeitigen
Regelbedarfsbemessung werden grundlegende Anforderungen an ein empirisch-statistisches Verfahren sowie das Transparenzgebot ignoriert. Infolge der nicht sachgerechten Auswahl der "unteren
Einkommensgruppen", deren Konsumausgaben maßgeblich für das gesetzliche Existenzminimum sind, werden eher Mangellagen als soziokulturelle Mindestbedarfe erfasst. Darüber hinaus erfolgt mit der
Streichung zahlreicher Bedarfspositionen als "nicht regelbedarfsrelevant" eine normative Einflussnahme, die methodisch nicht haltbar ist - mit der Folge einer gravierenden Kürzung des
Regelbedarfs, was der Gesetzgeber aber nicht ausweist.“
Hintergrund:
Die Diakonie hat zum Jahreswechsel die Federführung in der nak für zwei Jahre übernommen. Die Nationale Armutskonferenz ist ein Zusammenschluss aus Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege, dem
Deutschen Gewerkschaftsbund und deutschlandweit tätigen Fachverbänden und Betroffeneninitiativen. Die nak hat sich 1991 gegründet und ist die deutsche Sektion des European Anti Poverty Network
(EAPN). Im „Bündnis für ein menschwürdiges Existenzminimum“ arbeitet die nak mit weiteren Partnern und Betroffenenorganisationen an gemeinsamen Kampagnen für einen gerechten Regelsatz in der
Grundsicherung.
Weitere Informationen zur neuen Regelsatzbemessung finden Sie hier:
https://info.diakonie.de/presse/pressemitteilungen/pm/faire-berechnung-kann-soziale-ausgrenzung-beenden/
Berlin, den 20.1.2017
Pressekontakt:
Nationale Armutskonferenz
c/o Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V.
Lena Högemann, Pressesprecherin
diakonie-pressestelle@dwbo.de
030 820 97 110
Mobil: 0173 60 333 22
Frau Schwesig ist mit der Information vor die Presse getreten, dass eine Einigung beim Unterhaltsvorschuss gefunden ist.Im Vordergrund steht für unsdass der Durchbruch gelungen ist und eine langjährige Forderung des Verbandes erfüllt wird.
Berlin, 18. Januar 2017. Die Fakten sind bekannt, die Lösung ist bekannt, es fehlt die Tat: Obwohl der Ausbau des Unterhaltsvorschusses von Familienministerin Schwesig bereits im letzten Jahr auf die Agenda gesetzt und von der Ministerpräsident/innenkonferenz und vom Bundeskabinett beschlossen wurde, scheitert er bislang an Verwaltungsargumenten und Bürokratiebedenken der Städte und Kommunen. Für diese Blockadehaltung haben die Unterstützer/innen des Aufrufs kein Verständnis. Sie erwarten von der Arbeitsgruppe aus Länder- und Regierungsvertreter/innen, die diese Woche tagen soll, einen Lösungsvorschlag, der für die Kinder von Alleinerziehenden bessere Perspektiven schafft. Dazu gehört es auch, den Unterhaltsvorschuss weiterhin vorrangig zu gewähren, auch wenn ein Anspruch auf SGB II-Leistungen besteht. Bund und Länder müssen den Kommunen dafür ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stellen. Der Unterhaltsvorschuss muss rückwirkend zum Jahresanfang allen Kindern von Alleinerziehenden zu Gute kommen, die keinen oder keinen ausreichenden Kindesunterhalt vom anderen Elternteil bekommen!