der Ausbau des Unterhaltsvorschuss tritt am 1. Juli 2017 in Kraft. Was ändert sich durch die Reform?
n seiner Stellungnahme zur heutigen Anhörung zum Unterhaltsvorschuss im Haushaltsausschuss des Bundestages begrüßt der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) die vorliegende Reform des Unterhaltsvorschusses als einen großen Schritt in die richtige Richtung: Die Aufhebung der willkürlichen Altersgrenze bis 12 und der bisherigen Begrenzung auf maximal 72 Monate Bezug ist überfällig, eine langjährige Forderung des VAMV wird damit umgesetzt.
Frau Schwesig ist mit der Information vor die Presse getreten, dass eine Einigung beim Unterhaltsvorschuss gefunden ist.Im Vordergrund steht für unsdass der Durchbruch gelungen ist und eine langjährige Forderung des Verbandes erfüllt wird.
Berlin, 18. Januar 2017. Die Fakten sind bekannt, die Lösung ist bekannt, es fehlt die Tat: Obwohl der Ausbau des Unterhaltsvorschusses von Familienministerin Schwesig bereits im letzten Jahr auf die Agenda gesetzt und von der Ministerpräsident/innenkonferenz und vom Bundeskabinett beschlossen wurde, scheitert er bislang an Verwaltungsargumenten und Bürokratiebedenken der Städte und Kommunen. Für diese Blockadehaltung haben die Unterstützer/innen des Aufrufs kein Verständnis. Sie erwarten von der Arbeitsgruppe aus Länder- und Regierungsvertreter/innen, die diese Woche tagen soll, einen Lösungsvorschlag, der für die Kinder von Alleinerziehenden bessere Perspektiven schafft. Dazu gehört es auch, den Unterhaltsvorschuss weiterhin vorrangig zu gewähren, auch wenn ein Anspruch auf SGB II-Leistungen besteht. Bund und Länder müssen den Kommunen dafür ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stellen. Der Unterhaltsvorschuss muss rückwirkend zum Jahresanfang allen Kindern von Alleinerziehenden zu Gute kommen, die keinen oder keinen ausreichenden Kindesunterhalt vom anderen Elternteil bekommen!